Handwerkszeug für den Saarländischen Fußballverband
Sonderberichte
Feldverweise stellen im Sinne des Regelwerkes ein besonderes Vorkommnis dar. Daher muss bei jedem Feldverweis per roter Karte zwingend ein Sonderbericht angefertigt werden, der dem Spielbericht beigefügt wird. Das gleiche gilt für alle weiteren besonderen Vorkommnisse, die mit dem eigentlichen Spiel als solches nichts zu tun haben. Dazu gehören zum Beispiel Fehlverhalten von Mannschaftsverantwortlichen (Trainer, Betreuer), Vereinsvertreter, Offizielle oder Zuschauer.
Grundsätzliches – Musterbeispiele
Die Sonderberichte sind die Basis für die Sportrechtssprechung (Spruchkammer) hinsichtlich der Urteilsfindung. Deshalb gilt folgender Grundsatz: Vollständigkeit – Richtigkeit – Klarheit Der Saarländische Fußballverband bietet Musterdateien als Download an, welche für die Erstellung von Sonderberichten behilflich sind.
Erstellung nach der “7W”-Regel
Beim Erstellen des Sonderberichtes hat sich die sogenannte “7W”-Regel bewährt. Dabei werden bei der Zusammenstellung der wichtigen Einzelheiten die Fakten nach Muster von “W”-Fragen gesammelt.
Handelt es sich bei dem Vergehen um eine Vereitelung einer klaren Torchance ( Notbremse ), kommen zusätzlich noch drei wichtige Fragen bei der Sammlung in Betracht:
HINWEIS
Niemand wird beim Erstellen des Sonderberichtes allein gelassen. In der Schiedsrichter-Gruppe Homburg stehen jederzeit sowohl der Gruppenobmann Daniel Schmitz als auch der Lehrwart Marco Niebergall helfend zur Seite!