Handwerkszeug für den Saarländischen Fußballverband
Übersicht Mannschaftsarten
* Zeitstrafe
Die Zeitstrafe (10 Minuten) ersetzt seit dem 01.07.22 die gelb-rote Karte im Aktivenbereich auf dem Gebiet des SFV und wird wie im Jugendbereich angewandt. Sie kann auch ohne vorherige Verwarnung ausgesprochen werden. Nach der Zeitstrafe kann nur noch die rote Karte folgen. Hat ein Team aufgrund der Zeitstrafe weniger als 7 Spieler (oder die Mindestanzahl an Spielern im Allgemeinen unterschritten) muss das Spiel abgebrochen werden. Spieler, die eine Zeitstrafe absitzen, dürfen am Strafstoßschießen nicht teilnehmen. Ein Spieler darf das Spielfeld nach Ablauf der Zeitstrafe erst mit Zustimmung des Schiedsrichters in einer Spielunterbrechung wieder betreten.
* Auswechslungen Aktive:
Insgesamt sind 5 Auswechselvorgänge in 3 Unterbrechungen je Team (zzgl. Halbzeitpause) erlaubt, wobei bereits ausgewechselte Spieler wieder eingewechselt werden dürfen (Rückwechsel erlaubt). In der Kreisliga B sind mehrmals beliebige Auswechslungen erlaubt. In Entscheidungs- und Pokalspielen von Herren-Mannschaften bleibt es in der Verlängerung bei 5 Auswechselvorgängen. Es ist hier jedoch eine 4. Unterbrechung zum Wechseln zulässig (zzgl. Zeit zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und Beginn der Verlängerung, sowie die Halbzeitpause der Verlängerung) Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden.
* Ü32/Ü40:
In Freundschaftsspielen können nach Vereinbarung auch mehrmals beliebig viele Auswechslungen vorgenommen werden.
* Jugendbereich:
Es dürfen bis zu 6 Auswechselvorgänge vorgenommen werden in folgenden Ligen/Bereichen:
- A-, B- und C-Junioren der Verbands-, Landes- und Bezirksligen
- Saarlandpokal der A-, B- und C-Junioren
Ein ausgewechselter Spieler darf erneut am Spiel teilnehmen. Rückwechsel sind somit erlaubt.
In Pflichtspielen aller übrigen Jugendmannschaften (auch Qualifikationsrunde zur Landes- und Verbandsliga) und bei den Mädchenmannschaften können beliebig viele Spieler/Spielerinnen mehrmals ausgetauscht werden.
Sonderspielrecht A- und B-Junioren ab der Saison 2023/2024
In Spielen der A-Junioren sind nun auch U20-/U21-Spieler spielberechtigt. Es handelt sich hierbei um eine Spielerlaubnis, die lediglich auf Kreisebene gilt. Es dürfen hierbei bis zu 4 Spieler pro Spiel eingesetzt werden (7er oder 9er = 3 Spieler).
In Spielen der B-Junioren können Spieler des jüngeren A-Junioren-Jahrgangs (U18) eingesetzt werden, sofern der Verein keine A-Jugend-Mannschaft hat. Es handelt sich hierbei um eine Spielerlaubnis, die lediglich auf Kreisebene gilt. Es dürfen hierbei bis zu 4 Spieler pro Spiel eingesetzt werden (7er oder 9er = 3 Spieler).