Handwerkszeug für den Fußballverband Südwest
Umgang mit Spielbericht und Sonderbericht
Grundsatz: Kein Spiel ohne Spielbericht!
Die Schiedsrichter dürfen keinen Spielbericht, der Geburtsdaten enthält, an Pressevertreter herausgeben. Dies betrifft somit alle Ausdrucke des elektronischen Spielberichtes. Die Vereine sind angehalten, einen sogenannten Presseausdruck, welcher nur die Spielernamen enthält, für Pressevertreter bereit zu halten. Daher sind die Vereine zur besseren Zusammenarbeit mit der Presse angehalten, einen solchen Presseausdruck auch beim Schiedsrichter zu hinterlegen.
Hinweis für Schiedsrichter: Bei fehlender Werbegenehmigung bitte den Werbepartner, der getragen wurde, auf dem Spielbericht vermerken. Dies ist wichtig, damit der Staffelleiter kontrollieren kann, ob der Verein dafür eine Werbegenehmigung hat oder die Werbegenehmigung nur nicht vorliegen hat.
Die Freigabe der Spielberichte soll noch am Spieltag erfolgen, Sonderberichte müssen durch den Schiedsrichter am Folgetag spätestens um 19.00 Uhr hochgeladen sein.
Bei Sonderberichten (z. B. bei Feldverweisen usw.) sind die Schiedsrichter angehalten ihre kompletten Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) anzugeben. Hinweis : Die Daten sind in das Dokument einzutragen, welches gesondert als Sonderbericht anhängt bzw. hochgeladen wird, keinesfalls im elektronischen Spielbericht im Eingabefeld Besondere Vorkomnisse (auf dieses Feld haben die betroffenen Vereine Zugriff). Dies dient der schnelleren Abarbeitung der jeweiligen Vorkommnissen bei der Sportgerichtsbarkeit hinsichtlich Rückfragen.
Die Schiedsrichter sind angehalten, den Ausdruck des Spielberichtes sowie die Spielnotizkarte des jeweiligen Spiels ein Jahr lang zu archivieren.
Hinweis zu Gewalthandlungen/Diskriminierungen
Leider sind Gewalthandlungen und/oder Diskriminierungen in den Spielen immer häufiger zu beobachten. Zur Erfassung solcher Handlungen ist im elektronischen Spielbericht die Rubrik VORKOMMNISSE geschaffen worden. Dort sind Handlungen dieser Art zu dokumentieren. Der Schiedsrichter entscheidet grundsätzlich alleine, ob eine solche Meldung erforderlich ist. Der DFB stellt zur Vereinfachung einen Leitfaden zur Verfügung (siehe Download). Hinweis: Im Falle einer Meldung bitte den Gruppenobmann sowie den Kreisschiedsrichterobmann informieren!
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