Handwerkszeug für den Fußballverband Südwest
Wartezeiten (Verspätungen, Unterbrechungen usw.)
Durch verschiedene Vorkommnisse kann es durchaus vorkommen, dass man mit Wartezeiten konfrontiert wird. Sei es witterungsbedingt, durch Ausfälle von Flutlicht, oder weil Spielbeteiligte (Mannschaften/Spieler/Schiedsrichter) nicht rechtzeitig vor Ort sind. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu ermöglichen, wurde vom Deutschen Fußballbund sowie den Landesverbänden (hier der Saarländischen Fußballverband) in der Spielordnung den Wartezeiten Grenzen gesetzt.
Vorgaben des Deutschen Fußballbundes (DFB)
Ein Spiel unter Flutlicht darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der Beleuchtung abgebrochen werden. Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel wenige Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der Schiedsrichter großzügig verfahren.
Vorgaben des Südwestdeutschen Fußballverbandes (SWFV)
Ein Spiel muss auch dann ausgetragen werden, wenn der Schiedsrichter oder die Gastmannschaft wegen Verspätung bis zu 15 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn am Spielort eingetroffen ist. Kann ein Jugendspiel wegen zuvor angesetzter Verbandsspiele nicht zu dem festgelegten Zeitpunkt begonnen werden, besteht eine Wartepflicht von 30 Minuten.