Änderung der Spielordnung des SFV: Schaffung eines Ansprechpartners für SchiedsrichterInnen in jedem Pflichtspiel
Der Vorstand des Saarländischen Fußballverbandes hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Vereine sich zukünftig intensiver um die Schiedsrichter vor Ort sowie deren Sicherheit kümmern müssen und daher festgelegt, dass die Schiedsrichter bei ihren Spielen Ansprechpartner von beiden beteiligten Vereinen zur Seite gestellt bekommen. Diese Regelung gilt ab dem 01. November für Pflichtspiele in allen Altersklassen.
Dabei wurden sowohl § 46 Abs. 2 der Spielordnung, als auch Punkt 1.4 der Durchführungsbestimmungen wie folgt ergänzt:
Spielordnung:
Zu jedem Pflichtspiel haben Platz- und Gastverein je einen Ansprechpartner für den Schiedsrichter zu benennen und im Spielbericht namentlich festzuhalten. Diese haben sich spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn beim Schiedsrichter vorzustellen.
Durchführungsbestimmungen:
Die Schiedsrichteransprechpartner begleiten den Schiedsrichter vor dem Spielbeginn von der Kabine zum Spielfeld, in der Halbzeitpause auf dem Weg zur Kabine und zurück zum Spielfeld. Gleiches gilt nach dem Spiel.
Diese Regelungen gelten für alle Pflichtspiele im Jugend- und Aktivenbereich!
Sofern keine Ansprechpartner vorhanden sind, sind die Schiedsrichter dazu angehalten hierüber eine Meldung zu verfassen.